Ultimative Strafe: BMW-Raser muss seinen 440i verkaufen

BMW 4er, Sonstiges | 20.10.2021 von 0

Ein paar Monate Fahrverbot oder eine Geldstrafe können manchen jungen Autofahrer nicht stoppen, deshalb hat sich eine Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg zu einer besonders wirkungsvollen …

Ein paar Monate Fahrverbot oder eine Geldstrafe können manchen jungen Autofahrer nicht stoppen, deshalb hat sich eine Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg zu einer besonders wirkungsvollen Maßnahme entschlossen: Ein 23-jähriger muss nach mehreren deutlichen Geschwindigkeits-Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften seinen BMW 440i verkaufen – gewissermaßen als Schutz vor sich selbst, aber natürlich auch zum Schutz der Allgemeinheit vor weiterem Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, wurde er bereits früher mit 30 und 50 km/h zu viel erwischt, bevor eine Verfolgungsjagd mit der Polizei das Fass endgültig zum Überlaufen brachte.

Laut Staatsanwaltschaft wurde der BMW 440i beim driftenden Verlassen eines Parkplatzes von einer Polizeistreife beobachtet, die daraufhin die Verfolgung aufnahm. Auf der Flucht sei der junge Mann mit über 100 km/h durch die Stadt gefahren, habe dabei rote Ampeln überfahren und sei sogar auf dem Gehweg unterwegs gewesen, um die Polizisten abzuhängen. Diese gaben schließlich auf, weil ihnen das Unfallrisiko bei Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h zu groß wurde. Vor Gericht beklagte der Polizist, dass er dem 326 PS starken BMW mit seinem 192 PS starken Dienstwagen trotz vollem Einsatz nicht folgen konnte.

Dass niemand zu schaden kam, lag wohl auch am Abbruch der Verfolgungsjagd durch die Polizei – und durch den Flüchtenden selbst: Kurz nachdem er seinen Verfolger abgeschüttelt hatte, stellte er seinen BMW vor einer Feuerwehr-Wache ab und ließ sich festnehmen. Seit dem rasanten Abend im April ist der junge Mann seinen Führerschein los, zusätzlich verurteilte ihn die Richterin zu sechs Monaten Führerschein-Entzug und einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro.

Aber es kommt noch dicker: Das Tat-Fahrzeug wird “unter Vorbehalt” eingezogen. Die Richterin verpflichtet den Fahrer, seinen BMW 440i innerhalb von drei Monaten zu verkaufen und 7.000 Euro des Erlöses an die Staatskasse abzuführen. Sollte der Verkauf nicht fristgemäß in die Tat umgesetzt werden, wird das Fahrzeug komplett eingezogen, was natürlich einen noch höheren finanziellen Verlust bedeutet. So oder so ist der Effekt identisch: Der junge Raser soll sich endgültig von seinem BMW verabschieden.

Ausdrücklich positiv berücksichtigt wurde dabei, dass der 23-jährige schon vor dem Prozess am Amtsgericht Ludwigsburg Reue gezeigt und selbstständig erste Maßnahmen zur Besserung eingeleitet hat. Seine Flucht führt er auf einen Blackout zurück, seit Juni ist er in Behandlung bei einer Verkehrspsychologin. Offenbar ist ihm selbst klar geworden, was bei seiner Flucht mit über 100 km/h innerorts alles hätte passieren können. Denn natürlich gilt auch in diesem Fall: Bei aller Freude am Fahren sollte man niemals so unterwegs sein, dass andere Verkehrsteilnehmer belästigt oder sogar gefährdet werden!

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