Rettungswagen verfolgt: BMW-Fahrer ruft Polizei auf den Plan

Sonstiges | 14.09.2022 von 0

Egal wie eilig man es hat, das Verfolgen eines Rettungswagens im Einsatz ist niemals eine gute Idee. Ein BMW-Fahrer musste sich von dieser Selbstverständlichkeit unbedingt …

Egal wie eilig man es hat, das Verfolgen eines Rettungswagens im Einsatz ist niemals eine gute Idee. Ein BMW-Fahrer musste sich von dieser Selbstverständlichkeit unbedingt selbst überzeugen und rief so die Polizei Höxter auf den Plan, die ihn schließlich stoppte und wegen diverser Vergehen zur Rechenschaft ziehen wird. Wie die Beamten mitteilen, meldete sich der Fahrer eines Rettungswagens bei der Polizei und informierte diese darüber, dass er seit einigen Minuten verfolgt wird.

Das Problem: Der BMW 5er in seinem Rückspiegel missachtete dabei zahlreiche Verkehrsregeln und machte sich gewissermaßen die gleichen Sonderrechte zu eigen, die dem Rettungswagen eine möglichst schnelle Fahrt ins Krankenhaus ermöglichen sollen. So fuhr der BMW genau wie der Krankenwagen vor ihm mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ort, missachtete ein Stopp-Schild und krönte seinen Auftritt, indem er im Schlepptau des Rettungswagens auch noch über eine rote Ampel fuhr. "

Immerhin hatte es die Polizei leicht, den ungebetenen Verfolger zu lokalisieren und zu stoppen: Er blieb bis zum Eintreffen eines Streifenwagens direkt hinter dem Rettungswagen. Insgesamt befanden sich drei junge Männer an Bord des BMW 5er, die keinen triftigen Grund für ihre Aktion liefern konnten. Den 25-jährigen Fahrer erwarten nun nicht nur Strafen für zu schnelles Fahren und mehrere Rotlicht-Verstöße, laut Staatsanwaltschaft wird sogar der Verdacht eines illegalen Kraftfahrzeugrennens geprüft.

Die Staatsanwaltschaft reagiert dementsprechend humorlos und ordnete nicht nur die Sicherstellung des Führerscheins an, sondern auch der “Tatwaffe” in Form des BMW 5ers. Dass es nicht zu einem Unfall kam und der Rettungswagen sein Ziel trotz allem sicher erreichte, dürfte sich in den folgenden Ermittlungen und Prozessen kaum strafmildernd auswirken.

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