BMW Diesel-Versprechen: Rücknahme bei Fahrverbot

News | 9.03.2018 von 31

Das BMW Diesel-Versprechen soll Kunden die Angst vor dem Leasing eines neuen Diesel nehmen und sichert im Fall der Fälle eine unkomplizierte Rücknahme zu.

BMW Deutschland reagiert mit einem großen Diesel-Versprechen auf die vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgelöste Diesel-Verunsicherung. Viele Kunden schrecken derzeit davor zurück, sich für einen Diesel zu entscheiden und greifen mehr aus Angst als aus Überzeugung zu einem Benziner oder Plug-in-Hybrid. Um den Kunden das Vertrauen in den Diesel zurückzugeben und die Angst vor hohen Verlusten im Fall möglicher Fahrverbote zu nehmen, gibt es ab dem 15. März 2018 ein Rücknahme-Versprechen für alle BMW Leasingverträge für Diesel-Modelle.

Sollte der Kunde während der Dauer seines Leasing-Vertrags mit seinem BMW Diesel von einem Fahrverbot betroffen sein und eine Stadt im Umkreis von 100 Kilometer um seinen Wohnort oder seinen Arbeitsort nicht mehr befahren dürfen, kann er mit geringem Aufwand in einen Anschlussvertrag über ein anderes Fahrzeug der BMW Group eintreten. Die Regelung sieht vor, dass das Fahrzeug des Anschlussvertrags einen höchstens 15 Prozent niedrigeren Grundpreis als der bisher gefahrene Diesel hat.

Das Rücknahme-Versprechen gilt sowohl für Neuwagen von BMW und MINI als auch für Vorführwagen, für Junge Gebrauchte soll am 1. April 2018 ein ähnliches Rücknahme-Versprechen in Kraft treten. Zunächst ist die Aktion auf Verträge begrenzt, die bis 30. Juni 2018 abgeschlossen werden, eine Verlängerung der vertrauensbildenden Maßnahme ist aber durchaus wahrscheinlich. Weitere Informationen zum Thema finden sich direkt auf bmw.de.

Peter van Binsbergen (Leiter BMW Vertrieb und Marketing Deutschland): “Unsere Dieselfahrzeuge sind zukunfts­fähig. Der Dieselmotor ist eine der effizientesten Antriebsformen, die derzeit in Fahrzeugen verbaut werden, und dank des mehrstufigen Abgasreinigungsverfahrens auch sehr sauber. Wir möchten unsere Kunden unterstützen, die für ihre Bedürf­nisse optimale Antriebsform zu wählen, ohne sich von der aktuellen Diskussion verunsichern zu lassen.”

Weitere Informationen zum Diesel-Rücknahmeversprechen:

Das Diesel-Rücknahmeversprechen ist eine Zusatzvereinbarung für Leasingverträge der BMW Bank GmbH, die im Falle eines Diesel-Fahrverbots dem Leasingnehmer eine vorzeitige Beendigung und Abrechnung des Leasingvertrags bei Erfüllen der folgenden Voraussetzungen ermöglicht:

  • Die Rückgabemöglichkeit gilt für Leasingverträge für Neufahrzeuge und Vor­führ­wagen der Marken BMW und MINI, die in der Zeit vom 15.3.2018 bis 30.6.2018 beantragt werden. Für junge gebrauchte BMW oder MINI Modelle befindet sich ein vergleichbares Angebot in Planung, das für Leasingverträge mit Beantragungszeitraum 1.4.2018 bis 30.6.2018 angeboten werden soll.
  • Das Diesel-Rücknahmeversprechen greift, wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018 ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge innerhalb einer Gemeinde im deutschen Bundesgebiet anordnet. Als ein solches Fahrverbot gilt, wenn die Einfahrt in dieses Gebiet oder die Durchfahrt innerhalb des Gebietes für ein solches Dieselfahrzeug einmalig an einem Wochentag (Werktag, Sonn- und Feiertage) untersagt wird.
  • Die vom Fahrverbot betroffene Gemeinde befindet sich innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder um die Arbeitsstätte des Leasingnehmers. Das Fahrverbot tritt während der Laufzeit des Leasingvertrages in Kraft und gilt für das vertragsgegenständliche Fahrzeug.
  • Der Kunde muss in einen vergleichbaren Anschlussvertrag mit der BMW Bank GmbH eintreten. Als vergleich­barer Anschlussvertrag gilt dabei ein Leasingvertrag, der im Vergleich zum bisherigen Leasingvertrag einen maximal 15% geringeren Fahrzeug-Grundpreis vorsieht. Ebenso ist als Anschluss ein Finanzierungsvertrag möglich, der den gleichen oder einen höheren Fahrzeug-Kaufpreis im Vergleich zum Fahrzeug-Grundpreis des bisherigen Leasingvertrages vorsieht. Der Anschlussvertrag darf nicht widerrufen sein.

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