BMW Welt 2022: Neue BMW i Ausstellung mit i4 & iX eröffnet

BMW i | 17.01.2022 von 0

Die Submarke BMW i ist seit Jahren fester Bestandteil der BMW Welt München, nun wurde die Ausstellungsfläche rund um die elektrifizierten Modelle der Marke grundlegend …

Die Submarke BMW i ist seit Jahren fester Bestandteil der BMW Welt München, nun wurde die Ausstellungsfläche rund um die elektrifizierten Modelle der Marke grundlegend überarbeitet. Neben den aktuellen Elektroautos BMW i4, iX und iX3 geht es dabei aber auch um übergeordnete Themen wie die urbane Mobilität der Zukunft oder die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft, deren Bedeutung nicht nur am Beispiel des BMW i Vision Circular, sondern auch mit mehreren interaktiven Exponaten thematisiert wird. Damit zeigt sich ein weiteres Mal, dass es bei BMW i nicht nur um Autos geht, sondern um ganzheitliche Lösungsansätze für eine auch aus ökologischer Sicht vertretbare Mobilität.

Ebenso wichtig sind die aktuellen Möglichkeiten zum Laden der Elektroautos, weshalb auch BMW Charging und die aktuelle My BMW App nicht fehlen dürfen. Individuelle Fragen zu den Fahrzeugen und ihren Lademöglichkeiten können sich Interessierte ab sofort auch in virtuellen Live-Beratungen beantworten lassen. Die Erklärenden tragen dabei Datenbrillen, deren Perspektive samt Zusatzinformationen auf den Bildschirm des Kunden übertragen wird. So können so gut wie alle Fragen zu einem bestimmten Fahrzeug mit Hilfe des Exponats beantwortet werden. Die kostenlose Live-Fahrzeugberatung wird von Dienstag bis Donnerstag angeboten und muss im Vorfeld mit konkretem Termin auf der BMW Welt Website gebucht werden. "

Auf eine Vielzahl spannender Exponate dürfen sich die Besucher auch am anderen Ende der BMW Welt freuen;: Im Jahr des 50. Geburtstags der M GmbH wird es nicht nur zahlreiche M-Neuheiten geben, sondern natürlich auch viele Anlässe für einen Blick in die automobile Historie.

Für alle Besucherinnen und Besucher der BMW Welt München gilt ab einem Mindestalter von 14 Jahren derzeit die 2G-Plus-Regel. Neben einem Nachweis über Genesung oder Impfung ist also auch ein negativer Test erforderlich, wobei sowohl bis zu 48 Stunden alte PCR-Tests als auch bis zu 24 Stunden alte Antigen-Tests akzeptiert werden. Die Nachweispflicht für einen negativen Test entfällt, wenn die Person eine Booster-Impfung nachweisen kann.

(Fotos: BMW)

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