BMW M3: Verkauf rettet nach Autorennen vor Beschlagnahme

Sonstiges | 2.09.2021 von 0

Die Polizei in Düsseldorf berichtet von einem besonders krassen illegalen Autorennen mit stellenweise über 300 km/h. Laut Pressemitteilung waren ein BMW M3, ein Audi R8 …

Die Polizei in Düsseldorf berichtet von einem besonders krassen illegalen Autorennen mit stellenweise über 300 km/h. Laut Pressemitteilung waren ein BMW M3, ein Audi R8 und ein Mercedes-AMG C 63 mit jeweils mehr als 400 PS auf der Autobahn A 46 zwischen Haan-Ost und Düsseldorf-Bilk unterwegs und lieferten sich ein illegales Rennen, wobei die drei Hobby-Rennfahrer auch im Uni-Tunnel alle drei Fahrspuren nutzten und dabei von den Überwachungs-Kameras im Tunnel gefilmt wurden. Diverse Überholmanöver gefährdeten andere Verkehrsteilnehmer, negativ gekrönt wird das unverantwortliche Verhalten aber durch die Aufnahme eines Selfie-Videos durch einen der Fahrer bei über 300 km/h.

Die von einem Zeugen mit vielen Hinweisen alarmierte Polizei konnte das Rennen zwar nicht direkt beenden, aber aufgrund der detaillierten Aussagen des Zeugen und der Aufnahmen aus dem Tunnel ließ sich der Kreis möglicher Fahrer schnell deutlich eingrenzen. Ein 22-jähriger und zwei 23-jährige prahlten offenbar in sozialen Medien mit ihrem Rennen und konnten so schließlich überführt werden. Die Staatsanwaltschaft erwirkte auf Basis der aussagekräftigen Beweise, darunter auch das von einem der Verdächtigen aufgenommene Selfie-Video am Steuer, Durchsuchungsbeschlüsse an den Anschriften der Beteiligten.

Bei den Durchsuchungen wurden der Audi R8 und der Mercedes-AMG beschlagnahmt, nicht aber der BMW M3 – denn dieser war kurz nach dem illegalen Rennen veräußert worden und konnte daher nicht mehr sichergestellt werden. Neben den teuren Fahrzeugen sicherte die Polizei auch diverse Datenträger, auf denen weiteres belastendes Material vermutet wird.

Keine Überraschung ist, dass den drei Hauptbeschuldigten auch direkt die Führerscheine entzogen wurden, damit sie öffentliche Straßen nicht länger mit Rennstrecken verwechseln können. Die Ermittlungen der Düsseldorfer Polizei dauern an. Derzeit deutet aber offenbar kaum etwas darauf hin, dass die Beschuldigten sich nicht gemäß § 315d StGB der Teilnahme an und Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig gemacht haben. Das ausgewiesene Rennstrecken der einzig richtige Ort für Autorennen sind, hat sich leider auch 2021 noch nicht überall herumgesprochen.

(Fotos & Infos: Polizei Düsseldorf)

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