Deutsche Umwelthilfe vs. BMW Diesel: Offizielle Stellungnahme

BMW 3er, News | 5.12.2017 von 91

BMW reagiert mit einem ausführlichen Statement auf die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe. Die DUH hatte in ZDF WISO den Vorwurf erhoben, dass im BMW 320d …

BMW reagiert mit einem ausführlichen Statement auf die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe. Die DUH hatte in ZDF WISO den Vorwurf erhoben, dass im BMW 320d mit B47 Diesel eine illegale Abschalt-Vorrichtung verbaut wird. In diesem Zusammenhang wird eine Prüfung des Fahrzeugs gefordert, die aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe zu einem Rückruf und einer Aberkennung der Typzulassung führen könnte. Es ist der nächste Versuch, mit BMW auch den letzten “sauberen” Autobauer in den Skandal um zu hohe Diesel-Emissionen hineinzuziehen.

BMW weist die Vorwürfe vollumfänglich zurück und hat angekündigt, sich mit “allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln” gegen die “falsche Berichterstattung” wehren zu wollen. Die Münchner verweisen ausdrücklich darauf, dass die von der DUH durchgeführten Fahrtests nichts mit einem alltäglichen Nutzungsverhalten zu tun haben und praktisch einen Missbrauch zum Erzielen möglichst hoher Emissionen darstellen. Sämtliche verbauten Maßnahmen zur Abgasreinigung entsprechen den gesetzlich geforderten Standards und stehen im Einklang mit den juristischen Vorgaben.

Offizielle Stellungnahme der BMW Group zum ZDF WISO Beitrag „320d Messungen durch DUH mit TÜV Nord“

Grundsätzlich gilt, dass BMW Fahrzeuge den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nicht manipuliert sind. Es gibt bei der BMW Group keinerlei Aktivitäten und technische Vorkehrungen, den Prüfmodus zur Erhebung von Emissionen zu beeinflussen – das heißt, dass unsere Abgas-Systeme sowohl auf dem Prüfstand wie auch in der Praxis aktiv sind. Auch haben vergleichbare Fahrzeugtypen zahlreiche weltweit behördlich durchgeführte Nachprüfungen in 2016 mit sehr guten Ergebnissen bestanden (z.B. Frankreich, Japan und UK).

Klaus Fröhlich, Mitglied des Vorstands der BMW AG, zuständig für Entwicklung, erklärt dazu: „Wir wehren uns entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe und weisen diese zurück. Fahrzeuge der BMW Group sind nicht manipuliert – das haben auch behördliche Nachprüfungen weltweit immer wieder belegt. Wenn ein Tester bewusst und zielgerichtet untypische Fahrweisen im Randbereich erzwingt, um plakative Emissionswerte zu konstruieren, dann hat das Züge einer gezielten Kampagne. Wir werden uns gegen falsche Berichterstattung mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen.“

Bereits 2015 wurde ein mit dem genannten 320d technisch identisches Dieselmodell (BMW 320d Limousine EU6 mit B47 Motor) auf Veranlassung der BMW Group intensiv vom TÜV SÜD überprüft. Dieses Testfahrzeug hatte der TÜV SÜD selbst beschafft. Auch das Testprogramm wurde vom TÜV SÜD unabhängig definiert. Im Vordergrund stand dabei das Emissionsverhalten auf dem Abgasrollen-Prüfstand im Vergleich zu Messungen von Straßenfahrten. Dabei ergab sich für den TÜV SÜD „das eindeutige Bild, dass keine emissionsrelevanten Eingriffe (keine „Manipulation“)… geleistet worden sind.“ Auf Basis umfangreicher Prüfstands- und Straßen-Testserien bestätigte der TÜV SÜD: „Alle getesteten Fahrzeuge liegen bei den NOx-Werten … innerhalb der technisch erklärbaren sowie erwarteten Toleranz und zeigen aus TÜV SÜD Sicht ein sehr robustes Abgasverhalten. Dies bestätigt sich vor allem auch durch die absolvierten RDE Fahrten am Abgasrollenprüfstand und die RDE Straßenfahrten.“

Das bestätigt: Die für die Abgasbehandlung erforderlichen Emissionskontrollsysteme decken in ihrer Wirksamkeit die typische Kundenfahrweise vollumfänglich ab. Sie wurden im Rahmen der Typprüfung in ihrer Funktionsweise korrekt beschrieben und von den zuständigen Behörden genehmigt.

Zur Interpretation von Messwerten halten wir außerdem fest, dass Fahrbedingungen, die von der gesetzlich vorgeschriebenen NEFZ Rollenprozedur abweichen, auch zu höheren Emissionen führen können und dürfen. Alle Betriebsstrategien zur Emissionsminderung unserer Fahrzeuge stehen im Einklang mit den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

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