101 km/h schneller als erlaubt: Polizei beschlagnahmt BMW

Sonstiges | 7.08.2025 von 0

Bußgelder, Punkte in Flensburg und selbst Fahrverbote können manchen Raser nicht abschrecken – doch wenn das eigene Auto beschlagnahmt wird, lässt sich am durchschlagenden Effekt …

Bußgelder, Punkte in Flensburg und selbst Fahrverbote können manchen Raser nicht abschrecken – doch wenn das eigene Auto beschlagnahmt wird, lässt sich am durchschlagenden Effekt der Strafe wahrlich nicht länger zweifeln. Am eigenen Leib erfährt das nun ein erst 19-jähriger BMW-Fahrer, der Anfang der Woche in Frankfurt-Höchst mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Wie die Polizei Frankfurt berichtet, wurde der junge Mann mit seinem hochmotorisierten BMW kurz nach Mitternacht an einer Kontrollstelle im Rahmen der ‘Roadpol Speedweek’ erwischt: An einer Stelle, an der eigentlich ein Tempolimit von 60 km/h gilt, zeigte das Laser-Messgerät der Beamten nach Abzug der Toleranz eine Geschwindigkeit von 161 km/h an!

Die extreme Überschreitung der Geschwindigkeit rechtfertigt nicht nur den Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß §315 StGB, sondern sorgt auch für drastische Maßnahmen unmittelbar vor Ort: Dass der junge Fahrer seinen Führerschein direkt abgeben durfte, liegt auf der Hand. Doch die Polizei ging noch weiter und beschlagnahmte auch gleich das Mobiltelefon und den BMW des Fahrers. Das Fahrzeug darf gemäß §315c auch in Deutschland eingezogen werden und kann im Zweifel durch den Staat verkauft werden, sodass der Erlös in die Staatskasse fließt und beispielsweise für Investitionen in die Verkehrssicherheit genutzt werden kann. "

Vor der Beschlagnahme eines Autos sind in Deutschland allerdings hohe Hürden zu überschreiten: Wenn dem Fahrer innerhalb von vier Jahren zuvor schon einmal der Führerschein entzogen wurde, kann die extrem kostspielige Strafe ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts ausgesprochen werden. Für Ersttäter liegen die Grenzen noch 20 km/h höher, doch ab 80 km/h Überschreitung innerorts oder 90 km/h außerorts kann das Tatfahrzeug auch in diesem Fall beschlagnahmt und eingezogen werden.

Dass der junge Mann nicht nur sein Auto, sondern auch seinen Führerschein so schnell nicht wiedersehen wird, versteht sich von selbst. Weitere Hintergründe zu den polizeilichen Möglichkeiten der Beschlagnahmung eines Autos in Deutschland gibt es auf t-online.de.

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