BMW: DUH fordert Verbrenner-Aus 2030, Entscheidung vertagt

News | 16.11.2022 von 0

Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und BMW gibt es zunächst kein Ergebnis. Die Umweltschützer wollen den Autobauer dazu zwingen, spätestens 2030 das letzte …

Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und BMW gibt es zunächst kein Ergebnis. Die Umweltschützer wollen den Autobauer dazu zwingen, spätestens 2030 das letzte Auto mit Verbrennungsmotor an Bord zu verkaufen, denn anderenfalls ließe sich das Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius nicht erreichen. Zwar hat die EU bereits beschlossen, dass ab 2035 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr verkauft werden dürfen, aber diese Entscheidung ist nach Ansicht der DUH nicht ausreichend.

Der zuständige Richter am Landgericht München hat bei der mündlichen Verhandlung gestern angedeutet, dass die Klage im Moment unbegründet sein könnte. Nicht ausgeschlossen hat er dabei, dass die Klage zu einem späteren Zeitpunkt begründet werden konnte, falls BMW in den nächsten Jahren keine noch größeren Anstrengungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen seiner Produkte unternehme. Die DUH hat dabei vorgerechnet, dass allein die 2021 von BMW verkauften Autos weltweit für Emissionen von 62,2 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich seien und deshalb nicht auf das EU-Verbrenner-Verbot 2035 gewartet werden könne. "

Die bisherige Roadmap der BMW Group sieht zwar einen deutlichen Anstieg bei Elektroautos vor, aber auch bei einem Anteil von über 50 Prozent an den Verkaufszahlen 2030 entfiele weiterhin ein signifikanter Teil des Absatzes auf Modelle mit Verbrennungsmotor an Bord.

Bereits im September hatte das Landgericht Stuttgart eine ähnlich gelagerte Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz abgewiesen. Die Umweltschützer sind daraufhin in Revision gegangen und wollen notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um die Autobauer zu einem früheren Verkaufsstopp von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu zwingen.

Ein ähnlicher Weg wäre wohl auch im Fall BMW zu erwarten, falls sich das Landgericht München bei seiner für den 7. Februar 2023 angekündigten Entscheidung gegen die DUH aussprechen sollte. Aufgrund der Tragweite der Entscheidung – eben einem Verkaufsverbot für alle Pkw mit Benzin- oder Diesel-Motor – wäre im umgekehrten Fall sicher auch mit einer Revision durch die BMW Group zu rechnen. Das letzte Wort im aktuellen Fall dürfte also auch im Februar 2023 noch lange nicht gesprochen sein.

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