1 zu 210: Gericht verurteilt BMW für Diesel Abschalt-Vorrichtung

News | 17.04.2020 von 0

Bei bisher 210 Prozessen kamen Richter und Sachverständige zu einem eindeutigen Ergebnis: Anders als bei den Fahrzeugen der meisten anderen Hersteller gibt es bei den …

Bei bisher 210 Prozessen kamen Richter und Sachverständige zu einem eindeutigen Ergebnis: Anders als bei den Fahrzeugen der meisten anderen Hersteller gibt es bei den BMW Diesel-Fahrzeugen keine illegale Abschaltvorrichtung, die eine effektive Abgasreinigung in zu vielen Phasen des Alltagsbetriebs unterbindet. Das Landgericht Düsseldorf ist nun offenbar als erstes deutsches Gericht zu einer anderen Einschätzung gekommen und hat BMW zur Rücknahme eines Diesel-Pkw verurteilt: Der Kaufpreis in Höhe von fast 21.000 Euro muss dem Kläger zu großen Teilen erstattet werden.

Nach Überzeugung der Richter habe BMW als Hersteller des Fahrzeugs den Käufer “in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt”, indem beim Diesel-Motor unerlaubte technische Mittel zur Unterbindung der Abgasreinigung zum Einsatz kamen. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erklärte ein BMW-Sprecher, dass der Konzern bereits beim Oberlandesgericht Düsseldorf Widerspruch gegen das Urteil eingelegt habe und davon ausgehe, dass die höhere Instanz zum gleichen Ergebnis komme wie die Richter in bundesweit 210 anderen Fällen mit ähnlich lautenden Kundenklagen.

Im konkreten Fall aus Düsseldorf hatte der Kunde 2017 einen BMW X1 mit Diesel-Motor erworben und habe erst später erfahren, dass die Abgasreinigung durch sogenannte Thermofenster phasenweise eingeschränkt ist. Diese völlig übliche und nach bisheriger Rechtsprechung auch prinzipiell legale Einschränkung der Abgasreinigung bei sehr niedrigen und sehr hohen Temperaturen ist zum Schutz des Motors erlaubt, wurde aber von einigen Herstellern deutlich weiter ausgelegt als vorgesehen. Im Fall der BMW-Motoren kamen bisher alle Gerichte zu der Auffassung, dass sich die Thermofenster in einem legalen Bereich bewegen und nicht primär dazu dienen, die Abgasreinigung in einem Großteil des Alltagsbetriebs zu deaktivieren.

Bisher ist nicht davon auszugehen, dass sich die unterschiedliche Rechtsprechung in Bezug auf Dieselmotoren von BMW gegenüber Motoren anderer Hersteller nun plötzlich umkehrt – auszuschließen ist aber auch eine solche Entwicklung nicht völlig. Sicher ist: Auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf als zweiter Instanz wird nicht nur im Münchner BMW-Vierzylinder mit Spannung erwartet, auch viele Kunden werden das Thema interessiert verfolgen.

Ein weiteres maßgebliches Urteil zur Thematik der Thermofenster wird für Ende April erwartet. Dann will sich der Europäische Gerichtshof (EUGH) zum Fall des VW-Dieselmotors EA 189 äußern, der den Diesel-Skandal einst ins Rollen brachte.

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