Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klage gegen BMW und Mercedes vorerst gescheitert. Ziel der DUH war es, die Autobauer ab 2030 zu einem Abschied vom Verbrenner zu zwingen. Der Bundesgerichtshof hat die Klimaklage allerdings abgewiesen und verweist darauf, dass entsprechende Entscheidungen auf politischer Ebene in den Parlamenten zu treffen seien und nicht vor Gericht entschieden werden können. Hauptargument der DUH waren die CO2-Emissionen, für die die Autobauer mit ihren Produkten verantwortlich sind: Die Klima-Folgen der von BMW & Co. in Verkehr gebrachten Fahrzeuge wären nur dann noch mit vertretbarem Aufwand beherrschbar, wenn der Verkauf von Verbrennern spätestens im Jahr 2030 eingestellt würde.

Der BGH schätzt die Sachlage allerdings anders ein, weil einzelnen Unternehmen kein CO2-Budget zugewiesen sei und diese daher auch keinen zu großen Teil eines solchen Emissionsbudgets verbrauchen könnten. Zwar gibt es gemäß Pariser Übereinkommen und Bundes-Klimaschutzgesetz ein limitiertes CO2-Budget für die Bundesrepublik Deutschland, dieses sei aber nicht zu konkreten Teilen auf einzelne Marktteilnehmer herunterzurechnen. Insbesondere seien die Kläger, drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, durch die wirtschaftlichen Entscheidungen der beklagten Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt.

Für die beklagten Autobauer BMW und Mercedes, aber natürlich auch für Wettbewerber wie Audi oder Volkswagen, bedeutet die Klarstellung des BGH zusätzliche Freiheit: Wenn es aus ihrer Sicht wirtschaftlich Sinn ergibt, dürfen sie auch nach 2030 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anbieten. Insbesondere BMW hat sich dabei in der Vergangenheit streng an gesetzlich vorgegebene CO2-Ziele gehalten und auch die Obergrenzen der EU eingehalten, während viele andere Autobauer hohe Strafzahlungen leisten mussten.

Die ausführliche Meldung und Begründung des BGH findet sich direkt auf Bundesgerichtshof.de.