Namensrechte: BMW sichert iX1, iX2, iX3, iX4, iX5, iX6, iX7, iX8, iX9

BMW i, BMW X | 15.11.2017 von 19

Der Boom nach SUV ist seit vielen Jahren ungebrochen, der Durchbruch für die Elektromobilität ist aus Sicht vieler Experten nur noch eine Frage der Zeit. …

Der Boom nach SUV ist seit vielen Jahren ungebrochen, der Durchbruch für die Elektromobilität ist aus Sicht vieler Experten nur noch eine Frage der Zeit. Da überrascht es nicht, dass sich BMW für eine Zukunft mit zahlreichen elektrisch angetriebenen X-Modellen rüstet und sich Namensrechte sichert, die den Ausbau der i-Familie erleichtern könnten: Mit den Kürzeln BMW iX1, iX2, iX3, iX4, iX5, iX6, iX7, iX8 und iX9 legen die Münchner den juristischen Grundstein für die Kombination von BMW i und BMW X in allen denkbaren Fahrzeugklassen.

Wie immer gilt, dass sich allein aus dem Sichern von Namensrechten keine Pläne für ein konkretes Modell ableiten lassen. Stattdessen geht es häufig darum, sich Optionen für die Zukunft offenzuhalten und somit Freiraum für spätere Entscheidungen zu schaffen. Die nun gesicherten Rechte müssen also nicht zwingend auf bereits erfolgte Beschlüsse für künftige Fahrzeuge hinweisen, könnten aber durchaus ein Indiz darstellen – beispielsweise für den Namen des rein elektrischen BMW X3, der 2020 auf den Markt kommen wird und durchaus als BMW iX3 starten könnte.

Ein weiterer Kandidat für eine zeitnahe Verschmelzung der Buchstaben i und X ist der BMW X7, der bei seiner Premiere als Concept Car bereits als iPerformance-Modell vorgestellt wurde. Je nach Antrieb könnte so auch das neue Luxus-SUV als BMW iX7 verkauft werden, falls sich BMW für eine derartige Nomenklatur entscheidet und auch Teilzeit-Stromer mit einem eigenen Namen abgrenzen möchte.

Wahrscheinlicher ist allerdings, dass die neuen Kürzel wie iX1 oder iX5 ausschließlich reinen Elektroautos vorbehalten bleiben, während Plug-in-Hybride weiterhin einen Namen im Stil des BMW X5 xDrive40e tragen. Diese Lösung macht schon deshalb mehr Sinn, weil künftig immer mehr Varianten einer Baureihe als Plug-in-Hybrid angeboten werden sollen, die PHEV-Technik folglich zum “dritten Normalfall” neben Benzin- und Dieselantrieb wird und ein stark abgegrenzter Name wie BMW iX5 vor diesem Hintergrund nur bedingt Sinn ergibt.

Unwahrscheinlich ist nach aktuellem Stand auch, dass es sich bei den Modellen von iX1 bis iX9 um völlig eigenständige Fahrzeuge wie i3 und i8 handelt. Wir gehen stattdessen davon aus, dass sich die künftigen SUV-Modelle von BMW i eine gemeinsame Architektur mit den konventionell angetriebenen X-Modellen teilen. BMW hatte kürzlich mehrfach betont, dass sich die Fahrzeug-Architekturen aller kommenden Modelle sowohl für die Nutzung mit Verbrennungsmotor als auch in reinen Elektro-Varianten eignen. Ein paralleles Angebot eines eigenständigen BMW iX3 und eines X3 eDrive auf G01-Basis darf mit Blick auf die unvermeidlichen Kannibalisierungseffekte praktisch ausgeschlossen werden, vielmehr dürfte die Elektro-Version des X3 den Namen iX3 tragen.

Genau wie im Fall von BMW i3 und i8 erinnert die neue Nomenklatur für elektrisch angetriebene X-Modelle an den koreanischen Autobauer Hyundai, dessen Fahrzeuge Namen wie i10, i20 oder i30 tragen. Auch in Südkorea hatte man bereits vor Jahren die Idee, Offroad-Varianten mit Namen wie ix20 oder ix35 auf den Markt zu schicken. Da BMW i aber ausschließlich auf einzelne Ziffern hinter dem i oder dem iX setzt und die Produkte zudem in völlig anderen Fahrzeugklassen antreten, scheint es hier bisher keine juristischen Konflikte zu geben.

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