Schweiz: BMW muss Strafe für Import-Verhinderung zahlen

Sonstiges | 13.11.2017 von 28

Wenn Schweizer in der Vergangenheit einen BMW im Ausland kaufen wollten, hat ihnen der deutsche Autobauer nach Ansicht eines Schweizer Gerichts zu viele Steine in …

Wenn Schweizer in der Vergangenheit einen BMW im Ausland kaufen wollten, hat ihnen der deutsche Autobauer nach Ansicht eines Schweizer Gerichts zu viele Steine in den Weg gelegt. Das zuständige Bundesgericht in Lausanne hat die BMW Group nun endgültig zu einer Strafzahlung in Höhe von 157 Millionen Franken verurteilt und bestraft damit ein Verhalten, das nach Ansicht der Schweizer Wettbewerbshüter auf unzulässige Art und Weise Importe verhindert hat.

Konkret geht es um eine seit 2003 genutzte Exportklausel in den Verträgen aller Vertragshändler der BMW AG im Europäischen Wirtschaftsraum EWR. Die strittige Klausel verbietet den Händlern den Export von Neuwagen in Länder außerhalb des EWR, weshalb auch Kunden aus der Schweiz ihr Auto nicht zu günstigeren Tarifen im benachbarten Ausland erwerben konnten. Die Schweizer Wettbewerbskommission wertet das Verhalten als mittelschweren Verstoß.

Die Verurteilung der beschriebenen Praxis erfolgte bereits im Jahr 2012, gegen die Strafe in Höhe von 157 Millionen Franken hatte sich die BMW AG allerdings juristisch zur Wehr gesetzt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Bestrafung 2015 bestätigt hatte, legte die BMW AG erneut Beschwerde ein. Wie das Bundesgericht in Lausanne nun festgestellt hat, ist die von der Wettbewerbskommission verhängte Strafe allerdings rechtmäßig und muss in voller Höhe bezahlt werden.

Die strittige Klausel wird in der Urteilsbegründung zitiert:

“Dem Händler ist es weder gestattet, unmittelbar oder über Dritte neue BMW Fahrzeuge und Original BMW Teile an Abnehmer in Länder ausserhalb des EWR zu liefern noch Fahrzeuge für solche Zwecke umzurüsten.”

Die BMW AG vertritt laut Urteilsbegründung den Standpunkt, dass die Klausel nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs geführt habe. Vielmehr habe es zahlreiche Importe gegeben, neben klassischen Neuwagen auch zahlreiche Neufahrzeuge mit Tageszulassung. Diese Einschränkungen spielen aus Sicht des Gerichts allerdings keine Rolle, weshalb die Beschwerde der BMW AG abgewiesen wurde. Neben der Strafzahlung müssen die Münchner nun auch noch Gerichtskosten in Höhe von weiteren 100.000 Franken zahlen.

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