Euro Plus & Co.: Garantien für Neu- und Gebrauchtwagen von BMW

News | 27.10.2010 von 5

Die Euro Plus Garantie hat sich seit langen Jahren als Fallschirm für unvorhersehbare Kosten bei gebrauchten Automobilen von BMW bewährt, bietet sie doch einen guten …

Die Euro Plus Garantie hat sich seit langen Jahren als Fallschirm für unvorhersehbare Kosten bei gebrauchten Automobilen von BMW bewährt, bietet sie doch einen guten Rundumschutz für den Fall der Fälle bei übersichtlichen Ausschlüssen. Nicht selten ist ihr guter Ruf das ausschlaggebende Argument für einen Kauf beim Vertragshändler und spricht gegen den freien Handel oder den Kauf von Privat.

Vor einiger Zeit wurden die Zugangsmöglichkeiten zu einer Garantie neu geregelt. Grundsätzlich gilt und galt, dass man für einen Neuwagen direkt nach Auslauf der Werksgewährleistung von 24 Monaten eine Neuwagenanschlußgarantie über 12 Monate erhalten kann. Ein gebrauchtes Fahrzeug erhilet 12 Monate Euro Plus. Neu ist die Regelung, dass man diese 12 Monate nun um 6, 12, 18 oder 24 Monate verlängern kann. Auch die obligatorische 12-monatige Euro Plus Garantie für gebrauchte Automobile kann in dieser Form verlängert werden.

Europlus

Somit ergäbe sich für ein Neufahrzeug eine maximale Schutzdauer von 5 Jahren, für einen Gebrauchten immerhin 36 Monate. Der Preis ist gestaffelt nach dem Zeitraum der Verlängerung und kostet für einen 1er, der als Neuwagen gekauft wurde, Besipielsweise zwischen 260,- für ein Jahr und 720 Euro für die Verlängerung um 3 Jahre. Die Zwischenschritte sind relativ ungünstig eingepreist, so dass sich eine Verlängerung um 12 oder gleich 36 Monate rechnet, da das erste und letzte Jahr günstiger offeriert werden.

Wichtig ist: die Laufzeitverlängerung muß bereits mit der Anschlußgarantie vereinbart werden, d.h. man muss sich bei Ablauf der Neuwagengewährleistung bzw. bei Kauf des Gebrauchten überlegen, wieviel Gesamt-Garantie man möchte. Eine nachrägliche Verlängerung ist nicht möglich. Der Kaufpreis ist sofort komplett fällig für die vereinbarte Laufzeit. Das ganze Verfahren wird über den betreuenden BMW Händler abgewickelt. Die Garantie ist übertragbar, falls das Fahrzeug verkauft wird und gilt europaweit.

Wie immer bringen Neuregelungen nicht selten erhebliche Einschränkungen mit sich; so auch hier: pro Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung von 250,- Euro für den Zeitraum der Laufzeitverlängerung vorgesehen. In Zeiten unsicherer Direkteinspritzer-Technik, Turbos und Kabelbrüchen in Heckklappen, die schnell Reperaturkosten von 2000 Euro und mehr bedeuten können, ist diese Selbstbeteiligung aber noch immer akzeptabel und im Zweifel das kleinere Übel.

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